Maßnahmen zum Infektionsschutz

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Hygienevorschriften gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW:

  • Für den Zutritt zur Ausstellung benötigen Sie einen offiziellen Berechtigungsnachweis (3G: getestet, genesen oder geimpft). Der PCR- oder Schnelltest darf bei Ihrer Ankunft höchstens 48 Stunden alt sein. Am Besuchstag ist ein Abgleich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend erforderlich

    Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Coronatest.

  • Maskenpflicht (medizinische Maske)
    Maskenpflicht in allen Innenräumen, im Anstehbereich und in allen Bereichen, in denen 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden können.
  • Besucher sind bei dieser Ausstellung aufgrund des Hygienekonzepts nicht zugelassen. Begleitpersonen haben Zutritt. Tickets können vor Ort gekauft werden.

  • Einbahnstraßensystem
    Das Gelände ist über den ausgewiesenen Eingang zu betreten. Der Ausgang erfolgt an einer anderen Stelle und ist entsprechend gekennzeichnet.
  • Aufenthalt
    Der Zugang zum Ausstellungsgelände (Innenraum und Gastronomie) ist 2 Stunden vor der Bewertung des Hundes möglich.
  • Am Ein- und Ausgang sowie den sanitären Anlagen stehen Desinfektionsmittel zur allgemeinen Nutzung bereit.
  •  Die Abstandsregelung von 1,5 m ist zu beachten.
  •  Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen (COVID-19 Verdacht) dürfen das Ausstellungsgelände nicht betreten.
    - Fieber
    - Husten
    - Kurzatmigkeit bzw. Atemnot

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